Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherungden Begriff der „Berufsunfähigkeit“. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für alle anderen gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser Restschutz immer nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter Umständen wäre eine Berufsunfähigkeit hierfür nicht ausreichend.[1] Damit könnten selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer bzw. Hochqualifizierte auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden. Ob diese Personen dort überhaupt einen Arbeitsplatz finden, spielt keine Rolle. In diesem Fall bekämen sie statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe bzw. dem Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II.[2]

Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert bzw. die sie zwar unentgeltlich verrichten, im Falle des Ausfalls jedoch nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.

Der vollständige Gesetzestext ist unter dem angeführten Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung