Zur zweiten Schicht gehören alle Altersversorgungsprodukte, die neben einer Rentenzahlung im Alter z.B. auch einen Kapitalzahlung von max. 30% des vorhandenen Wertes aus dem abgeschlossenen Vertrag vorsehen. Somit fallen in die zweite Schicht alle Riesterrenten und alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Alle Produkte aus der zweiten Schicht werden, sofern es sich nicht um Altzusagen (vor dem 31.12.2004 erteilt) handelt, nachgelagert besteuert.

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.[1] Sie gehört wie die Rürup-Rente zur sogenannten 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff.Einkommensteuergesetz geregelt.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

Der vollständige Gesetzestext ist unter dem folgenden Link zu finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Riester_Rente